Rechte der Natur - Paradigmenwechsel im Umweltrecht?
Prof. Dr. Alfred Stapelfeldt
Die Natur ist im deutschen Umweltrecht Objekt des Umweltschutzes und wird – anders als etwa der Mensch – nicht als Rechtssubjekt mit "eigenen" Rechten verstanden. Aktuelle Entwicklungen in anderen Staaten gehen hingegen in die Richtung, der Natur eigene (vor Gerichten einklagbare) Rechte zuzugestehen. Der Vortrag zeigt diese Entwicklung auf und stellt die Frage zur Diskussion: Brauchen wir das auch in Deutschland?